Bankrecht und Kapitalmarktrecht

Die Tätigkeit eines Fachanwalts für Bankrecht und Kapitalmarktrecht umfasst alle Bereiche der möglichen Berührungspunkte zwischen einer Person zu einer Bank und den Finanzsystemen.

Dabei steht der einzelne Kunde der Bank häufig vor der Situation, seine Interessen oder Ansprüche gegenüber dem übermächtig erscheinenden Partner Bank nicht durchsetzen zu können. Regelmäßig ist in der täglichen Arbeit auch festzustellen, dass Rechte und Ansprüche überhaupt nicht bekannt sind.

Gerade in der jüngeren Vergangenheit hat die Rechtssprechung die Position des einzelnen Konsumenten durch z.B. Entscheidungen zum Bürgschaftsrecht oder in der fehlerhaften Anlageberatung immer wieder gestärkt.

Im Nachgang an diese Rechtsprechung wurde den Banken und Sparkassen durch den Gesetzgeber eine Vielzahl von Pflichten gegenüber dem Einzelnen auferlegt.

In der täglichen Praxisarbeit des Rechtsanwalts erscheinen dabei folgende Problembereiche immer wieder:

  • Vorzeitige Kredit- oder Hypothekenkündigung
  • Vorfälligkeitsentschädigung
  • Inanspruchnahme aus Bürgschaft
  • Haftung der Bank bei fehlerhafter Anlageberatung
  • Kredit- und Hypothekenaufnahme
  • Zinsinformationsverordnung

Comments are closed.