Wirtschaftsstrafrecht

Im Bereich des Wirtschaftsstrafrechtes brauchen Sie einen durch die Praxis ausgewiesenen spezialisierten Anwalt.

Dabei können Sie hier auf die vielfältige Erfahrung und langjährige Praxis im Bereich der strafrechtlichen Beratung und Verteidigung zurückgreifen.

Besonderes Augenmerkmal verdient dabei auch die Möglichkeit, durch Einbringung der besonderen wirtschaftlichen und persönlichen Situation des Betroffenen, eine vorzeitige Verfahrensbeendigung herbeizuführen.

Gleiches gilt für die Verteidigung im Rahmen einer sogenannten Unternehmensverteidigung, wenn sich Ermittlungsverfahren eben nicht gegen Einzelpersonen sondern Personengruppen, wie zum Beispiel Organmitglieder oder auch gegen die steuerliche Betreuung eines Unternehmens als solches richten.

Dabei stellt sich durch die Praxis auch heraus, dass es zum Beispiel im Bereich der Umsatzsteuer erforderlich ist, zunächst einen etwaigen Vorwurf vor Erreichen der Staatsanwaltschaft, mit dem jeweiligen Finanzamt zu klären und den Vorgang beidseitig befriedigend abzuschließen.

Comments are closed.