Steuerstrafrecht

Im Bereich des Steuerstrafrechts wird der Rechtsanwalt in 90 % der Fälle für seinen Mandanten außergerichtlich tätig. Die wenigsten Vorgänge landen tatsächlich vor den Gerichten.

Gerade zugunsten einer außergerichtlichen Verfahrensbeendigung ist die Einschaltung eines Rechtsanwalts unverzichtbar.

Hier vor allem zur Schadensverhinderung/Schadensbegrenzung durch frühzeitige Beratung vor Einschreiten der Steuerbehörden:

 

  • Nach Einleitung eines Ermittlungsverfahrens:
    Durch Verfahrenslenkung, Kommunikation mit den Verfolgungsbehörden und Darstellung der eigenen Position des Mandanten ohne die Gefahr der Eigenbelastung des Mandanten.
  • Schließlich nach Beendigung des Ermittlungsverfahrens:
    Durch einvernehmliche Lösungssuche mit dem Mandaten und den Steuerbehörden vor Erhebung einer Anklage vor einem Strafgericht.

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