Zur Person

Rechtsanwalt Thomas Hopfstock ist seit 1997 ununterbrochen als Rechtsanwalt tätig. Es bestehen hier durch die Rechtsanwaltskammer Hamm geprüften Voraussetzungen zu den Fachanwaltschaften im Bereich des Bank- und Kapitalmarktrechts und des Steuerrechts.

Damit besteht eine Tätigkeitsausrichtung im Bereich des Wirtschaftsrechts und des Wirtschaftsstrafrechts.

Die Kanzleiräume selbst liegen genau zwischen dem Landgericht Dortmund und dem Amtsgericht Dortmund darüber hinaus vertritt Rechtsanwalt Hopfstock sämtliche Verfahren vor allen Amtsgerichten- und Landgericht und Finanzgerichten in der Bundesrepublik Deutschland.

Gleichsam besteht eine Zulassung zur Vertretungsbefugnis vor allen Oberlandesgerichten in Deutschland.

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