Insolvenzstrafrecht

Das Insolvenzstrafrecht ist ein weit gefächertes Rechtsgebiet, mit dem eine Einzelperson bzw. ein Unternehmer sehr schnell in Berührung kommen kann.

Das Insolvenzstrafrecht umfasst Delikte wie Verletzung der Buchführungspflicht, die Gläubigerbenachteiligung bzw. Schuldnerbegünstigung, den Bankrott sowie zum Beispiel auch die Nichtabführung von Sozialversicherungsbeiträgen von Arbeitnehmern.

Grundsätzlich werden diese Deliktketten immer von Seiten der Staatsanwaltschaft aus den Insolvenzakten von Amts wegen geprüft. Die entsprechenden Insolvenzabteilungen der Amtsgerichte geben diese Akten standardmäßig an die Staatsanwaltschaft ab.

Der Rechtsuchende benötigt einen Rechtsanwalt, der auf  diesem Rechtsgebiet neben einem grundsätzlichen wirtschaftlichen Verständnis auch das Spezialwissen aus der Praxis besitzt.

Weiter bedarf es neben einer anwaltlichen Beratung immer auch einer Rückgriffsmöglichkeit des Anwalts selbst zu einem Expertennetzwerk von Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern.

Dabei kann es immer sinnvoll erscheinen, bisher fehlende steuerliche Erklärungen vollständig bzw. punktuell nachzuholen.

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